| Das Finanzamt kommt |
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Der Betriebsprüfer kommt! Darf er das? Ja er darf! Jedes Unternehmen, egal ob Einzelunternehmen oder Konzern, das seine Abgaben an eine nationale und/oder internationale Abgabenbehörde zu entrichten hat, wird in regelmäßigen Abständen von dieser geprüft. Jeder Betriebsprüfer muss sich bei Ihnen oder bei uns, wenn wir eine aufrechte Vertretungsvollmacht von Ihnen in Händen halten, zur anstehenden Prüfung anmelden. In der Regel wird sich der Prüfer bereits im Vorfeld einen Überblick über Ihr Unternehmen verschaffen. Er tut dies, indem er mit uns in Kontakt tritt und erste Informationen abruft. Was können wir dabei für Sie tun: Durch die saubere Aufbereitung Ihrer Buchungsunterlagen sind wir jederzeit in der Lage auf jede Frage die passende Antwort zu liefern. In einem Vorbereitungsgespräch werden wir mit Ihnen Diskussionspunkte erörtern und vertiefen. Und ganz wichtig: Sie haben gegenüber der Abgabenbehörde nicht nur Pflichten sondern auch Rechte, die wir für Sie wahren! Wir stehen für Sie an der Front! |









