Montag, 21. Mai 2012
Keine Grenzen

Neue Märkte bringen neue Chancen. Die zunehmend globalisierte Welt bringt für international tätige Unternehmen eine Vielzahl an Steuervorschriften und unterschiedliche Abgabenordnungen. Wir betreuen und beraten Sie auch in diesem Bereich umfassend. Beispiel: Die Doppelbesteuerung. Grundsätzlich gilt bei gewöhnlichem Aufenthalt im Inland die unbeschränkte Steuerpflicht. Das heißt: es werden alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich besteuert. Die ausländischen Einkünfte können aber, nach dem Steuerrecht des jeweiligen Landes, auch dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet wurden. Um dies zu vermeiden, gibt es mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Wirtschaftsleistungen ist eine umfassende steuerliche Beratung besonders wichtig.